Eine Bitte ergeht hiermit an die Aufsteller von Weidezäunen an Wirtschaftswegen. Es ist dringend zu beachten, dass der Mindestabstand zur Wegeskante mindestens 0,5 m beträgt. Aufgrund der Randbeschaffenheit von einigen Wirtschaftswegen ist – auf die Jahrzehnte gesehen – sicherlich die eigentliche Breite der Wege durch eingewachsenes Gras minimal gemindert worden. Daher ergeht die Empfehlung, die gesetzliche Vorgabe nicht unbedingt auf den Zentimeter auszuloten, sondern das Ganze mit gesundem Menschenverstand zu behandeln. Durch die immer größer gewordenen landwirtschaftlich und forsttechnisch genutzten Maschinen ist das Befahren von Wirtschaftswegen ein anderes als noch vor vielen Jahren. Ich bitte hier um Rücksicht aufeinander. Danke dafür!
Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister