Der Frühling startet langsam wieder durch, und somit steht auch die Zeit des Rasenmähens an. Laut § 20 „Gestaltung von Rasengrabstätten“ der Friedhofs-Satzung wird außerhalb der Hauptzeit für Mäharbeiten (von November bis März) das Aufstellen von Grablichtern oder Blumenschmuck auf der Grabplatte geduldet. Außerhalb dieses Zeitraums sind diese von den Nutzungsberechtigten selbstständig zu entfernen. Wir bitten daher alle Angehörigen, die Wiesengräber freizuräumen, so dass die Mäharbeiten in den kommenden Monaten ohne größeren Aufwand durchgeführt werden können.
Ebenfalls weisen wir auf § 15 a „Urnenwand“ hin. Hier ist definiert, dass Grableuchten und Blumenschmuck nicht vor der Urnenwand positioniert werden dürfen. Leider müssen hier schon seit längerer Zeit Zuwiderhandlungen der Nutzungsberechtigten beobachtet werden. Auch hier gilt der Aufruf, die Gegenstände zu entfernen.
Erfolgen die geforderten Maßnahmen nicht, sind die Gemeindearbeiter angewiesen, die Gegenstände von den Grabstätten zu entfernen. Wir bitten um Beachtung!
Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister