Gemäß den Grundregeln der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen alle Teilnehmer im Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen. Weiter ist sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Diese Regeln sollten allen Verkehrsteilnehmern Grund genug geben, den ein oder anderen Parkvorgang - gerade beim Dauerparken – zu hinterfragen.
Immer wieder erhalte ich Hinweise auf Falschparker im Ortsbereich; einige berechtigt, einige unberechtigt. Der Bürgermeister direkt hat allerdings keine Befugnis, über Falsch oder Richtig zu urteilen. Für den ruhenden Verkehr ist hier das Ordnungsamt der VG Hunsrück-Mittelrhein, für den fließenden Verkehr die Polizei direkt zuständig. Die beste Vorgehensweise wäre daher der direkte Kontakt zum Ordnungsamt, um über störende (Dauer-)Falschparker zu informieren. Dies kann durch Anruf oder auch via E-Mail erfolgen. Ein Bild zur Dokumentation ist ebenfalls zielführend.
Um allerdings unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, bitte ich die Dauerparker im öffentlichen Bereich, ihre Parkgewohnheiten einmal zu überdenken und ggf. zuerst einmal die privaten Stellmöglichkeiten auszunutzen. Falsch parkende Fahrzeuge sind Hindernisse, die unnötige Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer hervorrufen. – Danke fürs Mitdenken!
Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister