Wir weisen hiermit nochmals darauf hin, dass für die Nutzung von Feld- und Wirtschaftswegen nicht nur Rechte zur Nutzung, sondern auch Pflichten der Nutzer bestehen.
Um Schäden und Verunreinigungen zu vermeiden ist - gerade in der jetzigen Jahreszeit - ein Befahren der Wege mit Bedacht wünschenswert. Sollten dennoch Hinterlassenschaften oder Schäden nach der Nutzung feststellbar sein, so sollten diese auch gemäß der vorliegenden Satzung zur „Nutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege“ von den Verursachern beseitigt werden. Wünschenswerterweise ohne Ermahnung!
Im Sinne eines verantwortungsvollen Miteinanders bitten wir, die ordnungsgemäße Nutzung zu beachten!
Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister